Regulatorische Anforderungen gemeinsam meistern
Die kontinuierliche Ausweitung rechtlicher Anforderungen an Kreditinstitute, deren Leitungs- und Überwachungsorgane und deren Mitarbeiter gibt dem Thema Compliance und Compliance-Management eine immer größere Bedeutung.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung sind die Institute dazu verpflichtet, wirksame und dauerhafte Compliance-Funktionen im Sinne der MaComp und der MaRisk einzurichten. Hierzu sind der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnete Compliance-Beauftragte zu bestellen.
Wesentliche Aufgaben sind hierbei u. a.:
Die Bestandsaufnahme und die Bewertung der Risiken für das Institut (Risikoanalyse)
Die Unterstützung bei der Schaffung angemessener Grundsätze und Verfahren sowie die Einrichtung von Kontrollen zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben (u. a. WpHG, MaComp und MaRisk)
Die gefährdungsbasierte Überprüfung der Wirksamkeit bereits installierter Prozesse und Maßnahmen und die Vornahme von Vor-Ort-Prüfungen
- Auf das Vermeiden von Interessenkonflikten hinwirken. Regelmäßige Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen an die Compliance-Funktionen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG und AT 4.4.2 MaRisk sowie deren organisatorischer Verankerung in den Prozessen Ihres Unternehmens.
Ob Auslagerung oder Unterstützung Ihrer Beauftragten bzw. der Compliance-Funktionen, mit uns greifen Sie auf einen spezialisierten Dienstleister und auf einen Pool erfahrener MitarbeiterInnen zurück. Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe setzen wir Standards. Nutzen auch Sie unsere Erfahrungen zur Optimierung Ihrer Compliance-Organisation.
Informieren Sie sich über unser umfangreiches Angebot im Bereich der WpHG-/MaRisk-Compliance.
Ihre Ansprechpartnerin

Martina Brodkorb
Leiterin WpHG-Compliance
Telefon +49 228 4495 7226 Fax +49 228 4495 7222 E-Mail martina.brodkorb [at] siz [dot] de