Datenschutz ist doch kein zahnloser Tiger...

Eine Geldbuße von 15 Millionen Euro wurde von der BfDI verhängt, weil ein Telekommunikationsunternehmen Partneragenturen nicht ausreichend datenschutzrechtlich überprüft hatte (Art. 28 Abs. 1 S. 1 DSGVO).
Pressemitteilung 6/2025 des BfDI
Steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen, Konsequenzen bei Verstößen, der zunehmende Fachkräftemangel stellen Banken und Finanzdienstleister vor gravierende Herausforderungen – auch im Datenschutz. Da fehlen oftmals die nötigen Ressourcen, um allen Anforderungen gerecht werden zu können: das Bußgeldrisiko steigt.
Im Rahmen der verpflichtenden Kontrolle der Auftragsverarbeitung haben wir die Lösung für Sie: wir übernehmen die risikoorientierte Bewertung der Datenschutzberichte Ihrer Dienstleister und prüfen ab, ob ein hinreichendes Datenschutzniveau attestiert werden kann. Hier gelangen Sie zum Flyer für die Kommentierung ihrer Auftragsverarbeiter.