Coronavirus

Informationen über Pandemiemaßnahmen in der SIZ (aktualisiert am 15.06.2022)

Liebe Kunden,

das Business Continuity Management (BCM) bzw. das Notfallmanagement ist für uns von elementarer Bedeutung. Ziel des Notfallmanagements ist es, Vorkehrungen für den Notfall zu treffen, damit die kritischen und hochkritischen Geschäftsprozesse auch dann noch im erforderlichen Umfang funktionieren. Das Notfallmanagement ist in der SIZ bereits seit 2009 fest etabliert. Ein Notfallbeauftragter unterstützt und berät die Geschäftsleitung in ihrer Verantwortung für ein ordnungsgemäßes Notfallmanagement. Es wurden Notfallpläne erstellt, die insbesondere auch Notfälle behandeln, die aufgrund von Personalausfall entstehen. In einem Pandemie-Notfallplan sind die Notfallszenarien, die auf Personalausfall basieren, weiter verfeinert worden. Dabei werden auch die Dienstleister und Lieferanten, welche für die kritischen und hochkritischen Geschäftsprozesse relevant sind, berücksichtigt.

Die SIZ hat frühzeitig auf die Ausbreitung des Coronavirus (SARSCoV-2/COVID-19) reagiert. So wurden sowohl die existierende Pandemieplanung als auch die Zusammensetzung des Krisenstabes auf die vorliegende Spezialsituation angepasst. Der Krisenstab tagt in den der Risikosituation und Entwicklungsdynamik der Infektionszahlen angepassten Abständen (teilweise mehrmals wöchentlich). Darüber hinaus sind die Krisenstabsmitglieder in ständigem Austausch, um aufkommende Fragestellungen zu diskutieren und angemessene Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen. Die Pandemie-Planung der SIZ sieht vier Phasen vor:   

  • Phase I
    Vorwarnstufe, Vorbereitungsphase, präventive Phase, ohne akute Bedrohung.   
  • Phase II
    Der Pandemiefall wurde von den zuständigen (Bundes)Behörden/Ämtern ausgerufen.   
  • Phase III
    Die Pandemie hat die SIZ erfasst: viele SIZ-Mitarbeitende sind erkrankt.   
  • Phase IV
    Wiederanlauf, Übergang zur Normalität.

Die Phasen I bis IV bauen im Sinne einer Verschärfung der Situation aufeinander auf. Maßnahmen der minderkritischen Phasen bleiben, soweit sinnvoll, auch in den kritischeren Phasen in Kraft. Die Phasen werden durch den SIZ-Krisenstab ausgerufen bzw. festgelegt. Dabei werden Informationen der Behörden berücksichtigt. So wurden beispielsweise die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) enthaltenen Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die Relevanz und Anwendbarkeit in der SIZ und der SIZ Service GmbH analysiert. Basierend auf dieser Analyse hat der Krisenstab in seiner Sitzung vom 08.05.2020 Regelungen beschlossen, die seit dem 14. Mai 2020 im Unternehmen einzuhalten sind. Seit dem 13.03.2020 befindet sich die SIZ in Phase II. Allerdings sind auch schon weitergehende Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Phase III ergriffen worden. Im Rahmen der Pandemievorsorge wurden eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der ergriffenen Maßnahmen.

Bereitstellung von Informationsmaterial für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Pandemieplanung der SIZ GmbH
  • Nützliche Zusatzinformationen vom Robert Koch-Institut, vom Bundesministerium für Gesundheit usw.
  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die SIZ-Mitarbeitenden
  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für SIZ-Besucher, der ihnen vorab zur Verfügung gestellt wird
  • Formular zur Erfassung der Kontaktdaten von SIZ-Besuchern
  • Datenschutzinformation zur Erfassung der Besucher-Kontaktdaten


Seit dem 01.06.2022 sind in der SIZ verpflichtende oder einschränkende Maßnahmen zur Corona-Pandemie vorerst außer Kraft gesetzt worden. Wir werden die weitere Entwicklung beobachten.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen von Herzen: Bleiben Sie gesund!

Freundlich grüßt Sie

SIZ GmbH
Jens Bartelt      
                    
SIZ-Geschäftsführung